Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist nicht bindend. Planungsrecht und Praxis unterscheiden sich nach Provinz, Landkreis und Planstand und werden im Lauf der Zeit angepasst. Für Ihr eigenes Grundstück gilt: Holen Sie stets eine schriftliche Auskunft der zuständigen Gemeinde oder Provinzverwaltung ein; ziehen Sie bei Grundbuchfragen eine Fachperson hinzu. Nichts in diesem Beitrag stellt eine Zusage seitens MefSteel dar; Umfang, technische Spezifikation, Dauer und Preis jedes Projekts ergeben sich ausschließlich aus dem unterzeichneten Vertrag und seinen Anlagen.
1. Was steht im Grundbuch? (Einstufung)
Als Erstes ist die Rubrik "Einstufung" im Grundbuch zu prüfen. Dieses eine Wort bestimmt den gesamten Ablauf:
| Was im Grundbuch steht | Was es bedeutet |
|---|---|
| Baugrundstück | Meist innerhalb eines Bebauungsplans und bebaubar. Die unkomplizierteste Variante. |
| Ackerland | Landwirtschaftliche Einstufung. Bauen kann möglich sein, hängt aber von zusätzlichen Bedingungen und Genehmigungen ab. |
| Weinberg / Garten / Olivenhain | Ebenfalls landwirtschaftlich; kann eigenen Sonderregeln unterliegen. |
"Ackerland" bedeutet nicht automatisch "hier darf kein Haus gebaut werden" - der Ablauf ist jedoch komplexer als bei einem erschlossenen Baugrundstück. Entscheidend sind Faktoren wie die Lage innerhalb oder außerhalb eines Dorfsiedlungsgebiets , die Größe und die Straßenanbindung. Da diese Bedingungen regional unterschiedlich sind, gibt es keine allgemeingültige Antwort: Man muss die zuständige Behörde fragen.
2. Verlangen Sie stets die Planungsauskunft
Die Planungsauskunft ist das amtliche Dokument darüber, was auf diesem Grundstück gebaut werden darf. Verlassen Sie sich auf dieses Dokument, nicht auf das Wort des Verkäufers. Sie wird vom Bauamt der Gemeinde ausgestellt und enthält Folgendes:
| Angabe | Was sie Ihnen sagt |
|---|---|
| Zulässige Nutzung | Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft - dürfen Sie ein Haus bauen? |
| TAKS (Grundflächenzahl) | Welchen Prozentsatz des Grundstücks die Grundfläche des Hauses überdecken darf |
| KAKS / Geschossflächenzahl | Wie groß die Gesamtgeschossfläche aller Etagen sein darf |
| Geschosszahl | Wie viele Geschosse Sie bauen dürfen |
| Abstandsflächen | Wie weit Sie von den Nachbargrenzen und der Straße zurückbleiben müssen |
| Straßensituation | Ob das Grundstück Straßenanbindung hat und wie breit die Straße ist |
Ein Grundstück zu kaufen, ohne die Planungsauskunft zu prüfen, in der Annahme "wir bauen schon irgendwie". Kommen Abstandsflächen und TAKS zusammen, kann auf einem Grundstück von 500 m² eine weit kleinere Grundfläche übrig bleiben, als Sie sich vorgestellt haben. Bevor Sie das Grundstück kaufen, sehen Sie sich die Planungsauskunft an und lassen Sie prüfen, ob Ihr Wunschhaus dort überhaupt hineinpasst.
3. Straßenanbindung und Zufahrt
Hat ein Grundstück keine Anbindung an eine amtliche Straße, wird das Genehmigungsverfahren erheblich schwieriger - in manchen Fällen ist es unmöglich. Eine faktische Zufahrt nach dem Motto "wir fahren über das Feld des Nachbarn" gilt nicht als rechtliche Anbindung.
Bei Leichtstahl kommt ein praktischer Punkt hinzu: Die Paneele werden per Lkw zur Baustelle gebracht , und bei der Montage wird meist ein Kran oder Stapler eingesetzt. Eine sehr enge, sehr steile oder nicht befahrbare Straße beeinflusst die Liefer- und Montageplanung. Fragen Sie bei der Besichtigung des Grundstücks: Kommt hier ein Lkw problemlos hinein?
4. Erschließung: Strom, Wasser, Straße, Abwasser
Damit Sie nach der Fertigstellung einziehen können, braucht es Erschließung, und dieser Posten wird im Budget oft vergessen. Prüfen Sie vor dem Kauf:
| Erschließung | Die Frage dazu |
|---|---|
| Strom | Wie weit ist die nächste Leitung entfernt, ist ein Anschluss möglich? |
| Wasser | Gibt es Leitungswasser, oder werden Brunnen oder Tank nötig? |
| Abwasser | Gibt es einen Kanalanschluss, oder ist eine Kleinkläranlage nötig? |
| Straße | Ist die Straße offen, ist sie im Winter befahrbar? |
| Internet / Telefon | Wie ist die Abdeckung (besonders bei abgelegenen Grundstücken) |
Bei einem abgelegenen Grundstück kann das Verlegen einer Stromleitung mitunter so viel kosten wie ein Teil des Hauses. Diesen Posten vorab zu klären ist besser, als später überrascht zu werden.
5. Baugrund und Hangneigung
Ein Leichtstahlbau ist weit leichter als Stahlbeton, was für das Fundament in der Regel ein Vorteil ist. Dennoch wird das Fundament auf den Baugrund abgestimmt, und das Baugrundgutachten ist Teil des Projekts. Achten Sie bei der Besichtigung auf:
- Hangneigung: Bei stark geneigtem Gelände steigen die Kosten für Stützwände und Aushub.
- Wasser: Ein Grundstück, das im Winter Wasser hält oder nahe an einem Bachbett liegt, erfordert zusätzliche Maßnahmen.
- Aufgefüllter Boden: Nachträglich aufgefülltes Gelände kann zusätzliche Bodenarbeiten erfordern.
- Nachbargebäude: Der Zustand der umliegenden Gebäude sagt etwas über die Gegend aus.
Wenn Sie mehr über den Baugrund lesen möchten: Leitfaden Fundament und Baugrundgutachten beim Leichtstahlhaus.
6. Überraschungen im Grundbuchauszug?
Eine Einsicht beim Grundbuchamt prüft: Hypotheken, Pfändungen, Vermerke, Dienstbarkeiten, Enteignungsvermerke und Bruchteilseigentum . Liegt eines davon vor, heißt das nicht, dass das Grundstück nicht gekauft werden kann - Sie sollten aber wissen, worum es geht.
Besonders Bruchteilseigentum erfordert Aufmerksamkeit: Das Grundstück gehört mehreren Personen, und wer welchen Teil nutzt, ist im Grundbuch nicht räumlich getrennt. Das kann sowohl im Genehmigungsverfahren als auch bei einem Kreditantrag zusätzliche Bedingungen auslösen. Wenn Sie ein solches Grundstück erwägen, ziehen Sie vor dem Kauf eine Fachperson hinzu.
Checkliste vor dem Kauf
| # | Prüfung | Wo |
|---|---|---|
| 1 | Grundbucheinstufung (Baugrundstück / Ackerland) | Grundbuchauszug |
| 2 | Aktuelle Planungsauskunft | Bauamt der Gemeinde |
| 3 | TAKS / KAKS / Geschosszahl / Abstandsflächen | Planungsauskunft |
| 4 | Anbindung an eine amtliche Straße | Planungsauskunft / Kataster |
| 5 | Situation bei Strom, Wasser und Abwasser | Zuständige Versorger / Gemeinde |
| 6 | Hypothek, Pfändung, Vermerke, Miteigentum | Grundbuchamt |
| 7 | Baugrund und Hangneigung | Besichtigung vor Ort + Baugrundgutachten |
| 8 | Zufahrt für Lkw und Kran | Besichtigung vor Ort |
Schicken Sie uns ein Foto der Planungsauskunft für das Grundstück, das Ihnen gefällt. Wir geben Ihnen eine Einschätzung, was für ein Haus dort hineinpassen könnte - so sehen Sie schon vor dem Kauf, ob Ihre Vorstellung und die Wirklichkeit zusammenpassen.
Häufig gestellte Fragen
Soll ich zuerst das Grundstück kaufen oder zuerst den Entwurf wählen?
Meist zuerst das Grundstück. Größe, Geschosszahl und Lage des Hauses ergeben sich aus den Planungsbedingungen des Grundstücks. Mit einem Grundstück in der Hand lässt sich ein Entwurf anpassen; einen fertigen Entwurf auf jedes Grundstück zu zwingen ist dagegen oft nicht möglich.
Kann man auf einem kleinen Grundstück ein zweigeschossiges Leichtstahlhaus bauen?
Ja, wenn Ihre Planungsauskunft dies bei Geschosszahl und Geschossflächenzahl zulässt. Die Frage eingeschossig oder zweigeschossig haben wir gesondert behandelt: Eingeschossig oder zweigeschossig?
Wen sollte ich zur Grundstücksbesichtigung mitnehmen?
Wenn möglich jemanden vom ausführenden Unternehmen. Die Planungsauskunft gemeinsam damit zu beurteilen, ob das Haus dort wirklich hineinpasst, ist besser, als später festzustellen "hier funktioniert dieses Haus doch nicht". Für Grundbuch- und Rechtsfragen sollten Sie zusätzlich eine Fachperson hinzuziehen.
Sprechen wir darüber, was für ein Leichtstahlhaus auf dem Grundstück möglich ist, das Sie gekauft haben oder kaufen wollen. 0553 543 02 12oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular - wir betreuen Tekirdağ, Thrakien und die europäische Seite Istanbuls.