Allgemeiner Ablauf: Welche Schritte gibt es?
| Schritt | Vorgang | Dauer | Wer erledigt es |
|---|---|---|---|
| 1 | Bebauungsauskunft einholen | 1-3 Tage | Gemeinde |
| 2 | Bodengutachten (Baugrunduntersuchung) | 3-7 Tage | Bodenlabor |
| 3 | Architektur- + statisches Projekt erstellen | 1-2 Wochen | MefSteel Ing. |
| 4 | Genehmigungsakte bei der Gemeinde einreichen | 1 Tag | Planer/Eigentümer |
| 5 | Prüfung und Genehmigung durch die Gemeinde | 12-16 Wochen | Gemeinde |
| 6 | Bau + Baufortschrittskontrollen | Während der Bauzeit | Gemeinde |
| 7 | Nutzungsgenehmigung (Baunutzungserlaubnis) | 1-2 Wochen | Gemeinde |
Schritt 1: Bebauungsauskunft
Klären Sie zunächst den Bebauungsstatus Ihres Grundstücks. Die Bebauungsauskunft erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde; eine Kopie des Grundbuchauszugs ist ausreichend.
Achten Sie in der Bebauungsauskunft auf Folgendes:
- Nutzungszweck: Steht „Wohngebiet", kann eine Genehmigung erteilt werden
- Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl (TAKS/KAKS): Welcher Anteil des Grundstücks und wie viele Geschosse bebaut werden dürfen
- Abstandsflächen: Mindestabstand zu Nachbargrundstücken und Straßen
- Vorderfront: Die Seite, an der das Gebäude positioniert wird
Auf nicht erschlossenem Agrarland werden keine Wohnbaugenehmigungen erteilt — das gilt auch für Leichtstahl. Auf solchen Grundstücken können nur landwirtschaftliche Bauten (Lager, Gewächshaus, Stall) genehmigt werden. Prüfen Sie vor dem Grundstückskauf unbedingt den Bebauungsstatus.
Schritt 2: Bodengutachten
Das Bodengutachten ermittelt die Tragfähigkeit und geologischen Eigenschaften des Baugrunds. Es ist seit 2007 für alle Bauwerke vorgeschrieben; ohne es in der Genehmigungsakte wird das Projekt nicht genehmigt.
Für das Bodengutachten wird ein Bodenlabor oder ein geotechnisches Ingenieurbüro beauftragt. In und um Tekirdağ liegen die Kosten meist zwischen 5.000 – 15.000 TL. Der Preis steigt mit Bohrtiefe und Anzahl der Untersuchungspunkte.
Da Leichtstahlbauten sehr leicht sind, fällt das Bodengutachten in der Regel einfacher aus; das bedeutet auch Kosteneinsparungen.
Schritt 3: Architektur- und statisches Projekt
Liegen die Ergebnisse des Bodengutachtens vor, werden Architektur- und Ingenieurprojekte erstellt. Für Leichtstahl müssen folgende Unterlagen in der Genehmigungsakte enthalten sein:
- Architekturprojekt: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Statisches Projekt: Stahlbetonfundament + Berechnungen des Leichtstahlgerüsts
- Statischer Berechnungsbericht: Konform mit der Leichtstahlbau-Vorschrift 2026 + TBDY 2018
- Bodengutachten
- Elektro- und Haustechnikprojekte (bei schlüsselfertiger Ausführung)
Die ab 1. Januar 2027 verbindliche Leichtstahlbau-Vorschrift 2026 verlangt, dass im statischen Berechnungsbericht die Erdbebenlasten nach TBDY 2018 und die Profilprüfpunkte dokumentiert werden. MefSteel erstellt diesen konformen Bericht für jedes Projekt.
Schritte 4 und 5: Genehmigungsantrag und -erteilung
Sind alle Unterlagen vollständig, wird die Genehmigungsakte bei der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde eingereicht. Der Akteninhalt umfasst in der Regel:
- Kopie des Grundbuchauszugs
- Bebauungsauskunft
- Architekturprojekt (unterschrieben und gestempelt)
- Statisches Projekt und Berechnungsbericht
- Bodengutachten
- Haustechnikprojekte
- Verpflichtungserklärung des Planers
- Entsprechende Gebühren- und Abgabenbelege
Die Gemeinde prüft die Akte, schickt sie bei fehlenden Unterlagen zurück und genehmigt sie, wenn alles vollständig ist. Die Genehmigungsdauer liegt je nach Bezirk zwischen 12-16 Wochen; eine frühe Antragstellung ist sehr wichtig.
Schritt 6: Bauphase und Baufortschrittskontrollen
Nach Erteilung der Genehmigung kann mit dem Bau begonnen werden. Die Gemeinde führt Kontrollbesuche auf der Baustelle durch — diese werden „Baufortschrittskontrollen" genannt:
- 1. Kontrolle: Schalungs- und Bewehrungskontrolle vor dem Betonieren des Fundaments
- 2. Kontrolle: Nach Fertigstellung des Fundaments, vor Beginn des Hochbaus
- 3. Kontrolle: Nach Fertigstellung des Stahlgerüsts
- Endkontrolle: Gesamte Gebäudekontrolle vor dem Antrag auf Nutzungsgenehmigung
Für die Kontrollen wird vorab ein Termin bei der Gemeinde beantragt. Der für Ihr MefSteel-Projekt zuständige Ingenieur koordiniert die Kontrolltermine in Ihrem Namen.
Schritt 7: Nutzungsgenehmigung (Baunutzungserlaubnis)
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird bei der Gemeinde die Nutzungsgenehmigung beantragt. Ein Gebäude ohne Nutzungsgenehmigung gilt technisch als „nicht nutzbar"; es entstehen Probleme bei Strom- und Wasseranschluss, Eigentumsteilung und Verkaufsabwicklung.
Für die Nutzungsgenehmigung führt die Gemeinde eine letzte Prüfung durch. Stimmt die Ausführung mit dem Projekt überein, wird die Genehmigung erteilt. Der Vorgang dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Bei schlüsselfertigen MefSteel-Projekten gehören die Erstellung von Architektur- + statischem Projekt, die Zusammenstellung der Genehmigungsakte und die Begleitung bei der Gemeinde zum Leistungsumfang. Sie stellen das Grundstück, wir erledigen den Rest.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Leichtstahlhaus ohne Genehmigung gebaut werden?
Technisch ist es möglich, birgt aber ein großes Risiko. Ein Bauwerk ohne Genehmigung kann von der Gemeinde versiegelt werden oder eine Abrissverfügung erhalten. Außerdem können kein Strom- und Wasseranschluss erfolgen und keine Grundbuchgeschäfte abgewickelt werden. Was kurzfristig wie eine Kostenersparnis aussieht, führt langfristig zu erheblichem Schaden.
Wie hoch sind die Genehmigungskosten?
Die Gemeindegebühren werden anhand des m²-Werts des Gebäudes berechnet. Für ein 150 m² großes Haus liegen die Gesamtgebühren meist zwischen 15.000 – 40.000 TL. Hinzu kommen Honorare der Projektplaner und Kosten für das Bodengutachten.
Gibt es eine eigene Genehmigungskategorie für Leichtstahl?
Nein. Leichtstahlbauten unterliegen dem standardmäßigen Baugenehmigungsverfahren. Der Unterschied ist, dass der statische Berechnungsbericht konform zur Leichtstahlbau-Vorschrift 2026 und zu TBDY 2018 erstellt werden muss.
Wie erhält man eine Genehmigung für ein Grundstück innerhalb der Dorfgrenzen?
Parzellen innerhalb eines Dorfsiedlungsgebiets erfordern mit Zustimmung des Dorfvorstehers einen Antrag bei der Sonderverwaltung der Provinz. Bei Dorfgebäuden außerhalb der Gemeindegrenzen verläuft der Prozess anders; prüfen Sie vor der Antragstellung die örtlichen Vorschriften.